Krankenfahrten

Wir führen Krankenfahrten im Sitzen und im Rollstuhl durch.
Egal bei welcher Krankenkasse sie versichert sind, wir sind Ihr Ansprechpartner.

Ich möchte als Inhaber der Firma Personenbeförderung Niels Riebeling e.K. die Möglichkeit nutzen, etwas näher auf das Thema Krankenfahrten einzugehen. Bitte lassen Sie sich nicht von den vielen Informationen abschrecken, ich stehe Ihnen für Fragen gern zur Verfügung. Ich möchte Ihnen mit diesen Informationen langwierigen Schriftwechsel mit Ihrer Krankenkasse oder gar Kosten ersparen. Zu Beginn müssen wir klären, was eine Krankenfahrt eigentlich ist.

Eine Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen wird von Ihrem Arzt verordnet. Sie erhalten eine Verordnung einer Krankenbeförderung die Sie dem Fahrer übergeben und darauf die Fahrt mit Ihrer Unterschrift quittieren. Die Kosten für diese Fahrt übernimmt unter gewissen Voraussetzungen Ihre Krankenkasse, nur den gesetzlichen Eigenanteil müssen Sie leisten.

Ein ganz wichtiger Punkt sind die eben genannten Voraussetzungen. An dieser Stelle müssen wir zwischen zwei Gruppen der Krankenfahrten unterscheiden den genehmigungsfreien und den genehmigungspflichtigen Fahrten.

Genehmigungsfreie Fahrten (Fahrten die von der Berufsgenossenschaft übernommen werden sind generell genehmigungsfrei):

  • a) voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung
  • a) vor- oder nachstationäre Behandlung
    – Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung innerhalb welcher Zeiträume vor bzw. nach einer stationären Behandlung diese Fahrten genehmigungsfrei sind
  • b) ambulante Behandlung bei Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, Pflegegrad 4 oder 5
    Begriffserklärung:
    – Die genannten Merkzeichen sind, wenn sie denn bei Ihnen zutreffen im Schwerbehindertenausweis eingetragen
    aG: außergewöhnliche Gehbehinderung liegt vor
    Bl: blind oder hochgradig sehbehindert
    H: hilflos- Sollte einer der Pflegegrade bei Ihnen zutreffend sein, sind Sie durch die Krankenkasse informiert worden
  • c) anderer Grund, zum Beispiel Fahrten zu Hospizen (bitte halten Sie mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache)

 

Genehmigungspflichtige Fahrten zu ambulanten Behandlungen (diese Fahrten sind zwingend vor Fahrtantritt von der Krankenkasse zu genehmigen):

  • d) hochfrequente Behandlung, Dialyse, onkol. Chemo- oder Strahlentherapie
  • e) dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vergleichbar mit b) und Behandlungsdauer mindestens 6 Monate

 

Gesetzliche Zuzahlung
Der Gesetzgeber schreibt vor das Sie 10% der Fahrtkosten selbst tragen müssen. Der Mindestbetrag ist 5,00 € der Höchstbetrag 10,00 €, jedoch nie  ehr als die Fahrtkosten. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Es gibt
unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit sich von der gesetzlichen Zuzahlung befreien zu lassen. Setzten Sie sich bitte dazu mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Muster Verordnung einer Krankenbeförderung

Sollten Sie noch weitere Fragen haben können Sie sich gerne an mich, Niels Riebeling, direkt wenden, entweder unter 06691/9274865 oder per Mail info@personenbefoerderung-riebeling.de
Dies empfehle ich insbesondere, wenn es sich um Serienfahrten (z.B. Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse) handelt. Um eine Genehmigung für Ihre Fahrt zu einer ambulanten Behandlung zu
erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse